Baumgutachten
Ein Baumgutachten gibt Aussagen oder Antworten zu bestimmten Fragestellungen. Baumgutachten werden meist zur Verkehrssicherheit des Baumes oder zum Gehölzwert erstellt. Sie können aber auch zu allen anderen Themen erstellt werden, die
mit Bäumen zu tun haben (Nachbarrecht, Vorhersehbarkeit eines Schadens, Baumschutz auf Baustellen, usw.).
Die meisten Gutachten werden für Ämter, Privatpersonen und Gerichte erstellt, also für Nichtfachleute. In einem Gutachten wird die Methodik verständlich erklärt und Fachbegriffe definiert. (vgl. www.arbolex.de).
Verkehrssicherheit von Bäumen
Jeder, der einen Verkehr eröffnet (also Gefahrenquellen schafft oder für sie verantwortlich ist) oder den öffentlichen Verkehr auf seinem Grundstück zulässt oder duldet, hat notwendige Schutzvorkehrungen gegen die daraus resultierenden Risiken zu treffen. Ein Eigentümer hat also dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht.
Damit trägt er die Verkehrssicherungspflicht. Um die Sicherheit von Bäumen zu gewährleisten, wird empfohlen, die Bäume regelmäßig zu kontrollieren. Erst wenn sich verdächtige Umstände ergeben wie z. B. tief gehende Fäulen oder Pilzfruchtkörper, ist eine eingehende Untersuchung notwendig.
Eingehende Untersuchung
Die Eingehende Untersuchung beginnt mit einer intensiven visuellen Kontrolle des zu prüfenden Baumes. Dazu werden der Baum und sein Umfeld genau betrachtet. Es wird festgelegt welche Geräte zur weiteren Überprüfung benötigt werden (technische Untersuchungsverfahren) oder welche Maßnahmen (Baumpflege nach ZTV) erfolgen müssen.
Um den Zustand und vor allem den Holzzersetzungsgrad eines Baumes genauer zu untersuchen, wird u. a. ein Schalltomograph eingesetzt. Das Funktionsprinzip der Schalltomographen beruht auf der Tatsache, dass intaktes Holz den Schall schneller leitet als geschädigtes Holz oder Luft. Damit können wir mittels Schalles und ohne den Baum zu verletzen messen, ob eine Fäule im Inneren des Stammes vorhanden ist und ob genügend Restwandstärke bzw. stabiles Holz besteht.
Zusätzlich wird in Einzelfällen oder bei Bedarf ein Bohrwiderstandsmessgerät eingesetzt. Mit diesem wird der Widerstand des ins Holz eindringenden Bohrers gemessen. Ändert sich dieser Widerstand im Verlauf der Bohrung, so kann auf veränderte Holzqualitäten geschlossen werden (z. B. zersetztes Holz oder gar ein Hohlraum). Die Interpretation der Messwerte erfordert Fachwissen und Erfahrung, da zahlreiche Parameter berücksichtigt werden müssen.
Anhand der Untersuchungsergebnisse können die Sicherheit beurteilt oder notwendige Baumpflegemaßnahmen festgelegt werden. Jeder Baum und jedes Untersuchungsergebnis wird dokumentiert.
Gehölzwertermittlung
Werden Bäume und Gehölze auf privaten oder öffentlichen Grundstücken z. B. durch Unfälle oder Baumaßnahmen geschädigt, entsteht ein Anspruch auf Schadenersatz.
Als vom RP FR ö. b. v. Sachverständiger bin ich berechtigt, Gehölzwertermittlungen bei zugefügten Schäden wie z. B. Anfahrschäden zu erstellen. Diese werden nach der „Methode Koch“ durchgeführt.
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Prüfung "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur"
Die FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) hat in der Baumkontrollrichtlinie (FLL, 2004) grundlegende Qualitätsstandards für Regelkontrollen/ Visuelle Baumkontrollen festgelegt. Auf
Grundlage dieser Baumkontrollrichtlinie ernennt die FLL-Fachleute, die entsprechend der Zertifizierungsordnung eine Prüfung abgelegt und bestanden haben. Damit gibt es seit Januar 2007 bundesweit ein einheitliches
Verfahren zur Zertifizierung von Baumkontrolleuren.
In Deutschland werden derzeit verschiedene Zertifizierungen angeboten. Bundesweit einheitlich und von der FLL beaufsichtigt ist nur der Abschluss "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" (vgl. www.fll.de). Das
Sachverständigenbüro Peter Klug nimmt auf Grundlage der Baumkontrollrichtlinie Prüfungen ab. Die Zertifizierungsordnung kann zugesandt werden.
Die Prüfung zum "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" hat folgende Themenbereiche zum Gegenstand:
- Rechtliche Grundlagen der Baumkontrolle
- Baumbiologische Grundlagen der Baumkontrolle (einschließlich Baumartenkenntnis)
- Schäden und Schadsymptome, die zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen
- Praktische Durchführung der Baumkontrolle
- Festlegung des Handlungsbedarfs (einschließlich des Kontrollintervalls)
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Schriftlicher Teil
Der schriftliche Teil besteht aus 50 Fragen, die in maximal 60 Minuten beantwortet sein müssen. Die Fragen werden aus einem Fragenpool von der FLL am Tag der Prüfung vorgegeben.
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Praktischer / Mündlicher Teil
Gegenstand des mündlich-praktischen Prüfungsteils ist die Durchführung einer Regelkontrolle, bei der Schadensmerkmale und ihre Auswirkungen erkannt werden müssen. Dieser Teil wird von einer zweiköpfigen Prüfungskommission bewertet. Dafür stehen 45 bis 60 Minuten zur Verfügung.
Nach erfolgreicher Prüfung stellt die FLL das Zertifikat "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" sowie eine ID-Card aus. Die Namen aller FLL-Zertifizierten Baumkontrolleure werden auf der FLL-Homepage veröffentlicht, es sei denn, dem wird ausdrücklich widersprochen.
Überwachung durch die FLLDie Prüfungen werden zum Teil von einem Supervisor der FLL überwacht. Die Anmeldung zur Prüfung sollte spätestens vier Wochen vor der Prüfung erfolgen. Zusätzliche Informationen und die "Zertifizierungsordnung Baumkontrolleur" werden auf Wunsch zugeschickt. Alle, die zur Prüfung angemeldet sind, bekommen von uns umfangreiche Informationen zur umfassenden Vorbereitung, sobald sie ihre Zulassungsvoraussetzungen nachgewiesen haben.
ZusatzkurseWeiterbildung beim Berufsbildungsverein Tribsees - www.bbv-tribsees.org Zusammen mit dem Berufsbildungsverein Tribsees wird im Nordosten von Mecklenburg-Vorpommern ein umfassendes 4-tägiges Grundseminar / Intensivkurs durchgeführt. Weitere Infos können angefordert werden. Die Prüfung zum "FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur" kann im Anschluss nach einer weiteren Vorbereitungszeit gemacht werden. Die Termine sind in der Tabelle zu finden.
Die Prüfer
- Peter Klug
Diplom-Forstwirt, ö. b. v. Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Gehölzwertermittlung - Ralf Kastner
Dipl.-Ing. Landespflege (FH) - Martina Lewald-Brudi
Dipl.-Ing. (TU) Landespflege,ö.b.v Sachverständige für Baumpflege und Verkehrssicherheit von Gehölzen - Jens Jacksteit
Dipl.-Ing. (FH) Forstwirtschaft, FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur